Mittwoch, 4. März 2015

Warum ist Inzucht gefährlich? Was ist bei unwissentlicher leiblicher Verwandschaft bei Verheirateten?

Inzucht ist leider ein Lieblingsthema von Daily Soaps - vor allem weil die sonst nichts als Themen haben. Leider wird dieses Thema völlig falsch dargestellt.  Inzucht tritt als langsam über viele Generationen zunehmende genetische Verarmung auf; Als Beispiel kann man den tosmanischen Beutelteufel nehmen, dessen Population unter die kritschen 1000 Exemplare gerutscht ist seit ca. 200 Jahren bei einer Lebensdauer von 5 bis 10 Jahren; Also über eine ganze Menge Generationen hinweg. Andere Fallbeispiele sind kleine Pazifikinseln mit wenigen Einwohnern oder auch Adelsfamilien.  Wenn also in einem Einzelfall unwissentlich Geschwister heiraten, ist sicher nicht sofort mit Genschäden zu rechnen. Rechtlich gesehen ist Inzucht daher durchaus strafbar; Stafbar kann per Gesetz auch ein Verhalten sein, daß nicht unmittelbar sondern nur mittelbar jemanden schädigt, wenn also gar nicht bewiesen und nachverfolgt werden kann, ob und inwieweit jemand oder die Gemeinschaft geschädigt worden ist.. Falschmünzerei ist z.B. strafbar, auch wenn ich Haltbarkeitsdaten auf Produkten umdeklarieren ist dies strafbar. Ähnlich wird das Verbot von Inzucht begründet. Bei all diesen Beispielen gilt aber auch: Unwissenheit schützt vor Strafe! Also nur wer dies absichtlich begeht, kann bestraft werden.

Daher wird in der praktischen Verfolgung des Inzucht-Paragraphen nur der bestraft, der weiss das jemand sein leibliches Geschwisterteil ist. Bei den Ehehinderungsgründen, Scheidungen etc. spielt daher der Inzucht-Paragraph praktisch gesehen keine Rolle. In der Praxis wird dies auch als Antragsdelikt behandelt, also nur wenn sich jemand direkt beschwert kann eine Eheschließung verhindert werden. Und da die meisten Adoptionsfälle etc. unter gerichtlichem Datenschütz stehen, werden diese Daten auch so gut wie nie dem Standesamt bekannt.

Auf der anderen Seite wird der Inzucht-Paragraph in der Praxis sehr kleinlich ausgelegt auch wenn kein leibliches Verwandschaftsverhältnis, sondern nur ein rechtliches Verwandschaftsverhältnis besteht oder bestand. Also wer das Sorgerecht für ein fremdes Kind einmal hatte, wird in der Regel nicht danacht bei  18 Jahren zur Heirat zugelassen; Sollte man eine frühere Sorgerechtsbeziehung verheimlichen oder bewusst verschweigen bei einer Eheschließung, so ist dies auch strafbar. Gerade solche Fälle beschäftigen leider oft die Gerichte.